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   VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 V 08.01447   

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VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 V 08.01447 (https://dejure.org/2008,73286)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.11.2008 - AN 1 V 08.01447 (https://dejure.org/2008,73286)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. November 2008 - AN 1 V 08.01447 (https://dejure.org/2008,73286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entfernung einer Kanalleitung; Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands; Fachgerechte Wiederverfüllung der Kanaltrasse; Ermächtigung des Gläubigers zur Ersatzvornahme; Vorauszahlung der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Ansbach, 30.01.2007 - AN 1 K 04.00596
    Auszug aus VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 V 08.01447
    Der Antragsteller wird ermächtigt, die nach dem rechtskräftigen Urteil der Kammer vom 30.Januar 2007 (AN 1 K 04.00596) der Antragsgegnerin obliegende Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands auf dem Grundstück des Antragstellers Fl.Nr. ..., Gemarkung ..., insbesondere durch eine ordnungsgemäße Wiederverfüllung durch eine vom Antragsteller zu beauftragende Fachfirma vornehmen zu lassen.

    Mit Urteil vom 30. Januar 2007 (AN 1 K 04.00596) verpflichtete die Kammer die Antragsgegnerin, die im Grundstück Fl.Nr. ... der Gemarkung ... verlegten Kanalleitungen (Regenwasser- und Mischwasserkanal) bis 1. August 2007 stillzulegen, zu beseitigen und einen ordnungsgemäßen Zustand, insbesondere durch eine Wiederverfüllung herzustellen.

    Unter dem 5. September 2008 erteilte die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Gerichts dem Antragsteller gemäß § 725 ZPO eine Ausfertigung des Urteils vom 30. Januar 2007 (AN 1 K 04.00596) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen die Antragsgegnerin.

    Der Gläubiger wird ermächtigt, die nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 30. Januar 2007 (AN 1 K 04.00596) der Schuldnerin obliegende Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands auf dem Grundstück des Gläubigers Fl.Nr. ..., Gemarkung ..., insbesondere durch eine ordnungsgemäße Wiederverfüllung durch eine vom Gläubiger zu beauftragende Fachfirma vornehmen zu lassen.

    Die mit inzwischen rechtskräftigem (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.2.2008, 4 ZB 07.601) Urteil der Kammer vom 30. Januar 2007 (AN 1 K 04.00596) ausgesprochene Verurteilung der Antragsgegnerin zur Stilllegung und Beseitigung der im Grundstück des Antragstellers Fl.Nr. ... der Gemarkung ... verlegten Kanalleitungen (Regenwasser- und Mischwasserkanal) sowie die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes, insbesondere durch eine Wiederverfüllung der Kanaltrasse, stellt die Verpflichtung zu vertretbaren Handlungen, d.h. Handlungen dar, die von einem Dritten an Stelle des Schuldners vorgenommen werden können (vgl. Thomas-Putzo, ZPO, Anm. 1 a) zu § 887).

    Gemessen hieran ist das Begehren des Antragstellers, das zu seinen Gunsten ergangene rechtskräftige Urteil der Kammer vom 30. Januar 2007 (AN 1 K 04.00596) im Hinblick auf die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes seines Grundstücks, insbesondere durch eine fachgerechte Wiederverfüllung der Kanaltrasse zu vollstrecken, keineswegs rechtsmissbräuchlich.

  • VGH Bayern, 13.02.2007 - 4 C 06.2366
    Auszug aus VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 V 08.01447
    Die durchzuführenden baulichen Maßnahmen hängen nicht von nicht ersetzbaren persönlichen Fähigkeiten der Antragsgegnerin ab, sondern können ohne weiteres als technische Dienstleistung durch einen Anderen vorgenommen werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.2.2007, 4 C 06.2366).

    Rechtsmissbräuchlich ist die Durchsetzung eines bestehenden Rechts dann, wenn diese Zwecken dienen soll, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu schützen sind (BGH vom 26.2.1987, NJW 1987, 146/1947; BayVGH, Beschluss vom 13.2.2007, a.a.O.).

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 13.2.2007, a.a.O.) folgt die Kammer insoweit dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327).

  • VGH Bayern, 15.02.2008 - 4 ZB 07.601

    Beseitigung von Kanälen; Verjährung; Unzumutbarkeit des Beseitigungsverlangens

    Auszug aus VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 V 08.01447
    Mit Beschluss vom 15. Februar 2008 (4 ZB 07.601) lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Antragsgegnerin auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil ab.

    Die mit inzwischen rechtskräftigem (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.2.2008, 4 ZB 07.601) Urteil der Kammer vom 30. Januar 2007 (AN 1 K 04.00596) ausgesprochene Verurteilung der Antragsgegnerin zur Stilllegung und Beseitigung der im Grundstück des Antragstellers Fl.Nr. ... der Gemarkung ... verlegten Kanalleitungen (Regenwasser- und Mischwasserkanal) sowie die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes, insbesondere durch eine Wiederverfüllung der Kanaltrasse, stellt die Verpflichtung zu vertretbaren Handlungen, d.h. Handlungen dar, die von einem Dritten an Stelle des Schuldners vorgenommen werden können (vgl. Thomas-Putzo, ZPO, Anm. 1 a) zu § 887).

  • VG Ansbach, 25.08.2009 - AN 1 V 09.01327

    Entfernung einer Kanalleitung; Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands;

    Die Antragsgegnerin wird in Ergänzung des Beschlusses der Kammer vom 19. November 2008 (AN 1 V 08.01447) verpflichtet, an den Antragsteller einen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von 39.000,00 EUR zu zahlen.
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